Mit seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, einschließlich der Inanspruchnahme von Hilfe Dritter. Doch sind damit alle Probleme gelöst? Dr. Manfred Hausel, Ethikberater des Pallicura Palliative Care Teams, ehemaliger Leiter des klinischen Ethikkomitees der Kliniken Nordoberpfalz und Chefarzt der Chirurgie a.D., gibt einen umfassenden Einblick in das Thema Sterbehilfe. Er stellt erlaubte und verbotene Formen der Sterbehilfe dar, beleuchtet rechtliche Rahmenbedingungen, ethische Überlegungen und praktische Herausforderungen für Ärzte, Patienten und Angehörige. Eine offene Diskussionsrunde ermöglicht den Austausch und das Stellen individueller Fragen.
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